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BayObLG, 20.05.1969 - 1b Ws (B) 7/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Überführung eines Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren in Abwesenheit des Betroffenen
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1313
- BayObLGSt 1969, 93
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87
Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
An dieser Verfahrensweise sieht es sich durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Mai 1969 (NJW 1969, 1313 [BayObLG 20.05.1969 - 1 b Ws B 7/69]) und vom 28. Januar 1971 (NJW 1971, 1325) sowie der Oberlandesgerichte Hamm vom 2. Dezember 1974 (VRS 49, 49) und Zweibrücken vom 31. Mai 1976 (VRS 51, 372) gehindert.Ist das Verfahren einmal in das Strafverfahren übergeleitet worden, behält es diesen Charakter bei und wechselt nicht in das Bußgeldverfahren zurück (BayObLG NJW 1969, 1313; OLG Düsseldorf JMBlNW 1975, 268; OLG Zweibrücken VRS 51, 219).
- BGH, 21.12.1982 - 2 ARs 388/82
Befugnis eines Oberlandesgerichts zur verbindlichen Zuständigkeitserklärung eines …
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main kann demgemäß seiner zutreffenden Ansicht zur Frage der Zuständigkeit (vgl. BayObLGSt 1969, 93, 95 f) dadurch Geltung verschaffen, daß es in einem weiteren Beschluß das Landgericht Frankfurt am Main ausdrücklich als das zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufene Gericht bezeichnet. - BayObLG, 08.03.2001 - 5St RR 26/01
Auslegung eines eingelegten unbestimmten Rechtsmittels
Das Rechtsmittel des Angeklagten vom 26.6.2000 ist deshalb als Berufung durchzuführen (BGHSt 33, 183/188; BayObLGSt 1969, 93/95). - OLG Naumburg, 28.04.2009 - 2 Ss 46/09
Auswirkungen des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist auf das Wahlrecht des …
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